12.10.2009

Substrafrecht und Parapathologie

Das Gutachten zeigt, wie das Subjekt darin tatsächlich in der Form des Begehrens nach dem Verbrechen präsent ist. Daher sagt der Gutachter in seinen Ausführungen, wie ich sie Ihnen vorhin vorgelesen habe, in bezug auf die Person, die schließlich zum Tode verurteilt wurde: »Er wollte alle Vergnügen kennenlernen, alles sehr schnell genießen, starke Empfindungen verspüren. Dieses Ziel hatte er sich vorgenommen. Nur vor der Droge schreckte er zurück, sagt er, von welcher er abhängig zu werden fürchtete, und vor der Homosexualität, nicht aus Prinzip, sondern aus Unlust. Von seinen Absichten und Launen ließ er sich nicht abhalten. Er konnte es nicht leiden, dass man sich seinem Willen widersetzte. Gegenüber seinen Eltern arbeitete er mit affektiver Erpressung; gegenüber Fremden und dem Milieu setzte er Drohungen und Gewalttätigkeiten ein.« Anders gesagt, die Analyse des andauernden Begehrens, ein Verbrechen zu begehen, ermöglicht dasjenige zu fixieren, was man die radikale Position der Illegalität in der Logik oder in der Bewegung des Begehrens nennen könnte. Die Zugehörigkeit des Begehrens des Subjekts zur Übertretung des Gesetzes: sein Begehren ist grundsätzlich schlecht. Aber dieses Begehren des Verbrechens - und das begegnet einem regelmäßig bei diesen Erfahrungen [richtiger: Gutachten] - hat immer mit einer Kluft, einem Riss, einer Schwäche, einer Unfähigkeit des Subjekts zu tun. Deshalb stoßen Sie regelmäßig auf Begriffe wie »Nichtintelligenz«, »Misserfolg«, »Unterlegenheitsgefühl«, »Armut«, »Hässlichkeit«, »Unreife«, »Entwicklungsfehler«, »Infantilismus«, »Primitivität des Verhaltens«, »Instabilität« usw. In der Tat ist diese substrafrechtliche, parapathologische Serie, aus der sich zugleich die Illegalität des Begehrens und die Ohnmacht des Subjekts ablesen lassen, keineswegs dazu da, die Frage der Verantwortung zu beantworten; sie ist im Gegenteil dazu da, nicht darauf zu antworten und den psychiatrischen Diskurs daran zu hindern, diese Frage zu stellen, die dennoch implizit im Artikel 64 enthalten ist. Auf der Grundlage dieser Serialisierung des Verbrechens mit dem Substrafrechtlichen und dem Parapathologischen, auf der Grundlage dieser Inbeziehungssetzung, wird man um den Urheber des Verbrechens herum einen Bereich juridischer Unentscheidbarkeit anlegen. Man wird aus seinen Abweichungen, seinen Undurchschaubarkeiten, seinen Misserfolgen, seinen unermüdlichen und unendlichen Wünschen eine Serie von Elementen bilden, von denen aus sich die Frage der Verantwortung gar nicht stellt oder nicht mehr stellen lässt, da in den Begriffen dieser Beschreibungen das Subjekt entweder für alles oder nichts verantwortlich ist. Es wird zu einer rechtlich nicht fassbaren Persönlichkeit, deren sich folglich die Justiz, nach Maßgabe ihrer Gesetze und Texte, zu entledigen gezwungen ist. Das Subjekt, welches die Justizbeamten und Geschworenen vor sich haben, ist kein Rechtssubjekt mehr, sondern ein Objekt: das Objekt einer Technologie und eines Wissens der Wiedergutmachung, der Wiederanpassung, der Wiedereingliederung und der Züchtigung. Das Gutachten hat, kurz gesagt, die Funktion, den Urheber des Verbrechens, ob verantwortlich oder nicht, mit einem delinquenten Subjekt zu doppeln, welches das Objekt einer spezifischen Technologie sein wird.
Foucault, Michel: Die Anormalen, S. 39f.
Dieses Zitat korrespondiert mit der doppelten Referenz in der Systemtheorie. Systeme konstituieren ihre Elemente über die Doppelung in Fremdreferenz und Selbstreferenz. Selbstreferentiell gesehen müssen Systeme intern anschlussfähig bleiben, d.h. ein System reproduziert seine Elemente so, dass weitere Elemente folgen können. Dies ist im Prinzip die Grundlage der Autopoiesis und der Geschlossenheit selbstreferentieller Systeme.
Zugleich aber wird in den Elementen ein Stück Umwelt ausgeflaggt und plausibilisiert. Nie ist ein Element rein selbstreferentiell. Dieses Stück Umwelt hat nichts mit Wahrheit zu tun. Es besitzt eine mehr oder weniger große Plausibilität.
Dieses Ausflaggen der Umwelt geschieht auch in Institutionen, auch mit Hilfe von Gutachten und Akten. Jedoch leitet ein System dabei eben nicht die Wahrheit, sondern nur die Plausibilität, und auch hier kann das System nur deshalb weitermachen, weil es vorher und hinterher die Elemente unter die Bedingung eigener Operationen, eigener Selbstreferenz stellt.
Der hier zitierte Abschnitt aus der Foucault-Vorlesung zeigt recht deutlich, dass es eine 'Rekonstruktion' der Selbst-/Fremdreferenz beim 'Verbrecher' gibt: das Begehren zielt auf die Umwelt, schafft sich Umwelterwartungen; der Riss, die parapathologische Serie, die Ohnmacht des Subjekts zielt auf die Eigendynamik, die internen, unfassbaren Störungen.
Man kann dies ebenso kurzschließen mit dem heute Nacht von mir zitierten Spiegel-Artikel: der Amokläufer bekommt eine Art Double an die Seite gestellt, die die Unfassbarkeit (die, wie ich anderswo angemerkt habe, eine Metapher des Amokläufer-Diskurses ist) in das Subjekt einlagert, und zwar als pathologisches Phänomen. Ebenso kann man hier das Überschießende und das Beschränkte, das Bedrohliche und das Fragmentierte in Kombination finden. Amokläufer übertreten, sind zugleich aber zerrissen, zerstückelt, 'irgendwie' nicht ganz, oder, wie der Spiegel-Artikel schreibt: "Etwas hat in den Köpfen der Schul-Amokläufer nicht gestimmt."
Man müsste hier, an dieser Stelle, eine Analyse des Autismus in der Diskussion anschließen, die dem autistischen Begehren und der autistischen Beschränktheit des Diskurses etwas entgegensetzt (vgl. hier).
Das Problem bleibt nämlich ein allgemeines, eines, das sowohl bei der Entstehung von Gewalt als auch bei der Prävention von Gewalt eine wichtige Rolle spielt: die strukturelle Kopplung, bzw. ihr Aushandeln in der Narration (vgl. hier). Der Diskurs selbst verknappt durch die Pathologisierung der Gewalttäter die Sichtweise auf eine Identifikation, bzw. ein Bündel von Identifikationen, und behält darüber gerade nicht die systeminternen Leistungen im Blick.
Umso wichtiger ist es, dass sich hier problembezogene Analysen einhängen. Denn wie Luhmann schreibt (Soziale Systeme, S. 89) erscheint mit der Thematisierung eines Systems mit Hilfe funktionaler Analysen dessen (Selbst-)Simplifikation des Objektsystems; oder - konkret hier - die Thematisierung von Massenmedien, Gutachten, etc. verdeutlicht die Entstehung von Schul-Amokläufern als handhabbare Doppelgänger.

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