17.01.2016

Kritik und Norm

Wenn man die Politik oder die Teilhabe am Politischen in verschiedene Tätigkeiten einzuteilen sucht, dann steht die Kritik als ein relativ eigenständiges Gebiet da. Um dies deutlich zu machen, werde ich zunächst in aller Knappheit zwei normative Felder des Politischen umreißen: die Vertragslehre und die Tugendlehre.

Vertragslehre

Ein praktisches Gebiet der Politik ist zum Beispiel die Vertragslehre; der Staat hat etwa die Sicherheit von Verträgen zwischen Menschen zu fördern und sie bei Streitigkeiten in einen geregelten, nicht-gewaltsamen Prozess zu überführen: dazu dienen Gerichte (obwohl Niklas Luhmann schreibt, dass der Weg zu einem Gerichtsprozess auch durch Entmutigungsschwellen gebremst wird). Es gibt auch einen Vertrag zwischen dem Staat und seinem Bürger, der nicht ausgesucht oder gar abgelehnt werden kann. Schließlich existiert mit den Menschenrechten eine Art Nachfolger des Gottesrechtes: dieses band den einzelnen Menschen zunächst und vorrangig an Gott. Es wurde durch das Naturrecht, dann durch die Menschenrechte abgelöst.

Pflichten

Mit der Vertragslehre geht eine Fremdverpflichtung einher, der eine Selbstverpflichtung gegenüber steht. Der Mensch ist in dem Maße an fremde Pflichten gebunden, wie diese zugleich eine gewisse, gleichmäßig verteilte Freiheit gewährleistet. Freiheit drückt sich in einer Selbstverpflichtung aus, die auf eine bestimmte Form, sein Leben zu leben, zielt; man hofft dabei dann auf etwas Bildung und einen vernünftigen Gebrauch, zum Beispiel die Akzeptanz anderer Lebensformen, selbst wenn man sein eigenes Leben streng christlich leben möchte. Kant nennt dies (in etwa) sittliche Autonomie.
Freiheit besteht dann nicht direkt in einer Beliebigkeit, sondern darin, sich auf bestimmte Tugenden oder Ideen festzulegen und diese vorbildlich zu leben. Bei Aristoteles wurde dies noch durch die Ethik und deren Praxis, der Tugendlehre, abgedeckt, während in der Neuzeit Tugenden vor allem als Ideen begriffen wurden, denen sich ein Mensch verschreibt.
Aber genauso wie der Staat gegenüber seinen Bürgern zuverlässig zu sein hat, genauso, wie die Bürger, in Form des Gehorsams, dem Staat gegenüber zuverlässig sein müssen, so regeln die Tugenden die Zuverlässigkeit im zwischenmenschlichen Verkehr.

Kritik

Grenze zwischen Fremd- und Selbstverpflichtung

Die Grenzen zwischen der Fremd- und Selbstverpflichtung sind offen und strittig. Die Möglichkeit, eine Tugend zu leben, deckt sich nicht mit den Grenzen der Freiheit. Die Freiheit kann in ihren Grenzen nicht ausgenutzt werden: man kann nicht alle Instrumente spielen, nicht alle Bücher lesen, nicht alle Berufe ergreifen; man legt sich fest. Oftmals ist sie aber auch nicht vom Staat beschränkt, sondern von den ökonomischen Mitteln: mehr als eine Bildungsreise im Jahr gibt das Portemonnaie nicht her. Doch das fällt natürlich nicht in den Bereich der Tugenden. Man kann auch mit einem schmalen Geldbeutel Gebildetheit als Idee weitestmöglich verwirklichen.

Adressaten der Kritik

Kritik nimmt in dieser Konstellation einen merkwürdigen Status an: sie bezieht sich auf die Grenzen der Freiheit, denn mal erscheinen diese zu weit, mal zu eng; und sie bezieht sich auf die Verwirklichung dieser Freiheit, denn mal gebraucht ein Mensch diese Freiheit zu viel, mal zu wenig (aber es ist natürlich noch komplizierter: denn der Mensch kann sich gegenüber dem Staat und/oder gegenüber seinen Mitmenschen so positionieren, dass man es kritisieren muss).
Man kann dies ganz gut an der Debatte um die Flüchtlinge sehen: es gibt eventuell gute Gründe, gegen die relativ offene Einreise von Flüchtlingen zu sein; dies besagt aber noch nicht, dass man gegen den einzelnen Flüchtling etwas austragen darf, was man dem Staat anlastet. Mit anderen Worten ist die Kritik an Regierungsentscheidungen noch kein Rassismus; er wird es aber, wenn sie auf die flüchtenden Menschen verschoben und an diesen ausgetragen wird. 
Kritik richtet sich demnach nicht nach dem Thema, sondern nach den tatsächlichen oder möglichen Verträgen.

Mit oder gegen die Norm?

Verträge bilden mehr oder weniger andauernde Normen. Ein Kassenbon etwa ist der Vertrag zwischen Geschäft und Kunden, dass die Ware mit der Bezahlung dem Kunden gehört, das Geld dem Geschäft. Die Norm, die hinter diesem Vertrag steht, dürfte recht schnell vergessen sein. Im Grundgesetz etwa steht der Satz: "Eine Zensur findet nicht statt." Wohl aber kann sich eine Rechtsperson entscheiden, ein Buch wie Die große Verschwulung zu ignorieren und sogar aus einem puren Vorurteil zu ignorieren ("Ich lese keine Bücher von Möchtegern-Deutschen!", oder "Wir verkaufen keine Bücher von Menschen, die für Asylanten Gaskammern zurückwünschen."). Diese Norm jedenfalls ist auf Dauer gestellt; weder darf heute noch morgen zensiert werden.
Kritik positioniert sich gegenüber solchen Normen in mehrfachem Sinne: einmal ist der Sachbereich zu ausgedehnt oder zu wenig ausgedehnt (die bürgerliche Ehe muss auch für Homosexuelle gelten; Asylanten dürfen keinesfalls arbeiten); ein anderes Mal ist die Dauer zu lang oder zu kurz (Sexualstraftäter müssen lebenslang eingesperrt bleiben, das Kündigungsrecht von Nutzungsverträgen und Abonnements muss innerhalb von zwei Wochen möglich sein).
Kritik wird nicht von einer Norm bestimmt, sondern von dem Verhältnis zwischen Vertretern unterschiedlicher Normen. Häufig scheint es so, als würde der Kritiker eine absolute Wahrheit oder eine Art Naturgesetz vertreten. In Wirklichkeit behandelt er eine relativ schwierig zu bestimmende Beziehung zwischen sich und einem Vertreter einer anderen Art von Norm. Dies macht Kritik so schwierig zu fassen: sie betrachtet ein Verhältnis zweier Normen normativ. Ich bin mir bei diesem Argumentationsschritt zwar nicht sonderlich sicher, aber man könnte hier eine Vermischung logischer Ebenen befürchten.

Hetero- und Homonormativität

Wie befremdlich und wie verdrehend eine solche Kritik dann werden kann, kann man an dem Artikel sehen, mit dem David Berger Pirinçci verteidigt. Zwar kritisiert er die Homonormativität zurecht; mein schwuler Nachbar war vor drei Jahren mal so richtig genervt, als bei den deutschen Teenie-Mädchen Teen Wolf (die Serie) zu einem absoluten Hit wurde und jedes dritte Mädchen plötzlich einen gut aussehenden schwulen Freund haben musste. Aber stattdessen den Homosexuellen eine Heteronormativität zu unterstellen, ist auch nicht besser.
Ein anderer Aspekt betrifft die Sichtbarkeit von Homosexuellen. Dass diese in der Stadt sichtbar sein dürfen, heißt noch nicht, dass sie auf jegliche Art und Weise sichtbar sein dürfen. Die Sichtbarkeit von Intimität ist normiert. Sie wird bei Frauen und Männern unterschiedlich behandelt; schon das ist fragwürdig. Allerdings ist das Zeigen von Zuneigung zwischen Mann und Frau in der Öffentlichkeit oftmals großzügiger behandelt als zwischen zwei Männern. Ob umgekehrt auf einem öffentlichen Umzug wie dem CSD jegliche Art sexueller Praxis gezeigt werden muss, finde ich strittig. Ich halte es jedenfalls nicht für wünschenswert, wenn eine Tanztruppe erigierte Penisse durch die Gegend schwenkt, auch wenn diese nur aus Schaumstoff sind.
Natürlich muss man sich über die Normen der Sichtbarkeit unterhalten. Die Grenzen zwischen einer öffentlichen Akzeptanz und einer privaten Intimität sind aber sinnvoll. Ich muss mir nicht alles ansehen; manches kann ich auch akzeptieren, weil es irgendwo anders existiert.
Die beiden Beispiele zeigen aber, wie schwierig es ist, einer Normativität auszuweichen; es ist auch fraglich, ob dies überhaupt wünschenswert ist. Aber gerade das zweite Beispiel zeigt, dass die Normativität zwar restriktiv ist, aber dies weitestgehend für eine Allgemeinheit. Sexuelle Handlungen, die medial verbreitet werden, gelten immer noch als Pornographie und sind damit von einer frei verfügbaren Veröffentlichung ausgeschlossen.

Differenzierungen

Zugleich kann man an diesem Beispiel auch zeigen, dass die Kritik nicht dem ganzen Menschen gilt, sondern nur bestimmten Verhältnissen; so, wie es verschiedene Verträge zwischen denselben Menschen geben kann. Das Einverständnis, miteinander Sex zu haben, ist etwas anderes, als die Beobachtung sexueller Handlungen aufgedrückt zu bekommen. Und genau so, wie es mich nichts angeht, wie zwei andere Menschen miteinander Sex haben (obwohl es hier Ausnahmen gibt, im Falle von möglichen Straftaten), scheint umgekehrt diese unsichtbar bleiben zu müssen, damit sie mich nichts angeht.
Davon unberührt sind andere mögliche Verhältnisse und Verlässlichkeiten, die zwischen homosexuellen und heterosexuellen Menschen möglich sind; sollten diese kritisierenswert sein, müssten sie auf andere Art und Weise kritisiert werden als das Öffentlichmachen sexueller Orientierung.

Fazit

Auf eigenartige Weise stellt sich die Kritik quer zu Verpflichtungen, seien es Fremd-, seien es Selbstverpflichtungen. In gewisser Weise sind Pflichten absolut; sie relativieren sich durch die zeitliche Begrenzung. Die Kritik setzt solche Pflichten (oder Normen) in Beziehung.
Unklar ist mir, auf welche Art Kritik in solche Beziehungen eingreift. Kritik muss sich selbst auf bestimmte Normen verlassen. So jedenfalls habe ich es in der Vergangenheit gemacht: entweder habe ich mich bei den impliziten Normen der rhetorischen Analyse (oder einer anderen wissenschaftlichen Praxis) bedient oder bei den expliziten Normen der Menschenrechte. So scheint hinter jeder Kritik eine andere Norm zu stecken, so dass auch die Kritik selbst darauf beruht, eine Verpflichtung einzugehen.

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